Regeln für Reisen mit Haustieren
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr Haustier Lassen Sie sich an der Grenze nicht überraschen – informieren Sie sich genau darüber, was Ihr Haustier für die Reise mit LeShuttle benötigt.
Was Sie benötigen:
1. Lassen Sie Ihr Haustier mit einem Mikrochip versehen
- Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen muss mit einem Mikrochip versehen sein, damit es auf Reisen eindeutig identifiziert werden kann. Beim Check-in müssen wir überprüfen, ob die Mikrochip-Nummer Ihres Haustieres mit der Nummer auf den offiziellen Unterlagen übereinstimmt.
- Eine Tätowierung ist ebenfalls als Identifikationsnachweis zulässig, sofern sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde, unabhängig davon, in welchem Land dies geschah.
- Sie müssen Ihr Haustier vor oder gleichzeitig mit der Tollwutimpfung mit einem Mikrochip versehen lassen. Andernfalls muss es erneut geimpft werden.

2. Lassen Sie Ihr Haustier gegen Tollwut impfen
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Haustier vor der Reise gegen Tollwut geimpft ist. Ihr Tierarzt muss bestätigen, dass Ihr Haustier mindestens 12 Wochen alt ist, bevor er die Impfung verabreicht, und Ihr Haustier muss vor oder gleichzeitig mit der Impfung mit einem Mikrochip versehen werden.
- Sie müssen vor der Reise warten. Haustiere dürfen erst reisen, wenn die Tollwutimpfung gültig ist, d. h. frühestens 21 volle Tage nach der ersten Impfung (oder der letzten Dosis einer Grundimmunisierung). Tag 1 ist der Tag nach der Impfung. Bei einigen Impfstoffen kann eine längere Wartezeit erforderlich sein, erkundigen Sie sich daher immer bei Ihrem Tierarzt.
- Die Tollwutimpfung Ihres Haustieres muss vollständig und korrekt dokumentiert sein. Der Name und der Hersteller des Impfstoffs sowie das Impfdatum, das Gültigkeitsdatum und das Verfallsdatum müssen von einem zugelassenen Tierarzt in den Abschnitt „Tollwut“ des EU-Heimtierausweises oder des Tiergesundheitszeugnisses (AHC) eingetragen werden.
3. Halten Sie Ihre Dokumente bereit
LeShuttle hält sich an die aktuellen britischen und EU-Vorschriften für die Mitnahme von Haustieren. Um Ihnen bei der Reiseplanung zu helfen, haben wir nachfolgend die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst. Um das Risiko von Reiseunterbrechungen zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, vor Reiseantritt die aktuellen behördlichen Richtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls ein Tiergesundheitszeugnis (AHC) zu beantragen, falls Sie sich unsicher sind.
Reisen nach Frankreich:
- Sie benötigen ein Tiergesundheitszeugnis für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen, wenn Sie von Großbritannien in ein EU-Land reisen. Dieses muss von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt werden. Sie können bis zu 5 Haustiere in einem Tiergesundheitszeugnis aufführen. EU-Heimtierausweise sind für Nicht-EU-Bürger, die von England, Schottland oder Wales in die EU reisen, nicht mehr gültig, selbst wenn sie ursprünglich in der EU ausgestellt wurden.
- Das Zertifikat ist für Reisen innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung durch Ihren Tierarzt gültig, Sie müssen also innerhalb dieses Zeitraums reisen. Tag eins ist das Datum, an dem das Tiergesundheitszeugnis ausgestellt wird.
- Wenn Ihr Haustier eine Tollwutimpfung benötigt, müssen Sie warten, bis diese wirksam ist, bevor Sie Ihr Tiergesundheitszeugnis erhalten.
Reisen nach Großbritannien:
Wenn Sie aus einem EU-Land anreisen, muss Ihr Haustier über eines der folgenden Dokumente verfügen:
- Einen gültigen EU-Heimtierausweis (oder einen in einem zugelassenen Land ausgestellten).
- Ein Tiergesundheitszeugnis, das in Großbritannien innerhalb der letzten 4 Monate ausgestellt wurde.
- Ein britisches Tiergesundheitszeugnis.
- Einen vor dem 1. Januar 2021 in Großbritannien ausgestellten Heimtierausweis.
Veterinärbescheinigungen (sonstige Haustiere)
Für Kaninchen, Nagetiere, Reptilien und andere Kleintiere:
- Sie benötigen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU reisen.
- Dieses muss innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt von einem Tierarzt ausgestellt werden.
- Das Zeugnis gilt für Reisen zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich.
Ihre Dokumente werden bei der Grenzkontrolle überprüft, daher ist es nicht erforderlich, die Tierabfertigung aufzusuchen oder diese Tiere Ihrer Buchung hinzuzufügen.
4. Bandwurmbehandlung (nur für Hunde, die nach Großbritannien reisen)
Bevor Sie nach Großbritannien reisen, muss Ihr Hund eine Bandwurmbehandlung erhalten. Die Behandlung muss von einem Tierarzt zwischen 24 und 120 Stunden (1–5 Tage) vor Ihrer geplanten Ankunft in Großbritannien durchgeführt werden. Ihr Tierarzt muss Datum und Uhrzeit der Behandlung in den Unterlagen Ihres Haustieres vermerken.
- Die Behandlung muss Praziquantel enthalten, um wirksam zu sein.
- Einige gängige Mittel (wie Stronghold, Advocate, Frontline, Frontline Combo, NexGard oder NexGard Spectra) werden für diese Anforderung nicht akzeptiert.
Kurze Reisen von 5 Tagen oder weniger. Wenn Sie Großbritannien verlassen und innerhalb von 24 Stunden zurückkehren, müssen Sie Ihren Hund vor der Abreise von einem Tierarzt behandeln lassen. Wenn Sie innerhalb von 5 Tagen zurückkehren, können Sie Ihren Hund ebenfalls vor der Abreise behandeln lassen.
Sie müssen:
- Nach der Behandlung 24 Stunden warten, bevor Sie wieder nach Großbritannien einreisen.
- Innerhalb von 5 Tagen (120 Stunden) nach der Behandlung zurückkehren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann die Behandlung erfolgen soll, fragen Sie Ihren Tierarzt vor der Reise. Wenn Ihr Hund diese Anforderungen nicht erfüllt, darf er nicht mitreisen.
5. Sie sind bereit
Das war’s, Sie und Ihr Haustier sind bereit für die Reise. Da sich die Anforderungen jedoch ändern können, empfehlen wir Ihnen, vor der Abreise auf den offiziellen Websites der Regierung die neuesten Informationen zu überprüfen.